Ätherisches Öl / Terpen

Kampfer

Kampfer: Rohstoff und Extraktdarstellung im Inhaltsstoffe-Lexikon

Was ist Kampfer?

Die Substanz ist eine kristalline, stark riechende Verbindung, die traditionell aus der Rinde des Kampferbaums (Cinnamomum camphora) gewonnen wird, heute aber überwiegend synthetisch hergestellt wird. In der Kosmetik- und Wärmesalben-Industrie ist er ein seit Langem etablierter Wirkstoff, bekannt aus Erkältungsbalsam und wärmenden Muskel- und Gelenksalben.

Auf der Haut wirkt er als sogenannter Counterirritant: Er löst ein Wärme- beziehungsweise Kältegefühl aus, das die Wahrnehmung von darunterliegenden Schmerzen überlagert.

Der namensgebende Kampferbaum wächst ursprünglich in Ostasien und wird dort seit Jahrhunderten sowohl als Holzlieferant als auch als Rohstoffquelle für die kristalline Substanz genutzt, die durch Wasserdampfdestillation aus Holz, Rinde und Blättern gewonnen wird. Heute stammt der weit überwiegende Teil des industriell verwendeten Materials aus synthetischer Herstellung, chemisch identisch mit der natürlichen Variante.

Was die Forschung zeigt

Ein Übersichtsartikel zu Kampfer- und Menthol-haltigen Wirkstoffen beschreibt, dass diese Kombination bei topischer Anwendung durchblutungsfördernd wirkt und über den sogenannten Counterirritant-Effekt zur Schmerzlinderung beitragen kann; die Evidenz stammt überwiegend aus Studien zu kombinierten Präparaten aus beiden Stoffen, nicht zu einem davon allein. Eine von der EFSA zugelassene gesundheitsbezogene Angabe existiert dafür nicht, da er kein Nahrungsergänzungsmittel-Inhaltsstoff, sondern ein kosmetischer beziehungsweise arzneilicher Wirkstoff ist.

Auf molekularer Ebene wird eine Aktivierung des TRPV3-Rezeptors diskutiert, eines Wärmerezeptors in der Haut, der sich von dem durch Menthol angesprochenen Kälterezeptor TRPM8 unterscheidet. Diese unterschiedliche Rezeptor-Ansteuerung erklärt, warum Produkte mit beiden Stoffen häufig gemeinsam formuliert werden, um sowohl ein Wärme- als auch ein Kühlgefühl zu erzeugen.

Die oben zusammengefassten Studien sind allgemeine wissenschaftliche Literatur zu diesem Inhaltsstoff, keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe nach EU-Recht und kein Wirkversprechen für ein bestimmtes Produkt.

Kampfer: Dosierung und Einnahme

In topischen Wärme- und Schmerzpflastern ist er Teil einer Gesamtrezeptur zusammen mit weiteren ätherischen Ölen wie Menthol und Borneol, eine separat ausgewiesene Einzelmenge legt der jeweilige Hersteller in der Regel nicht offen. Für kosmetische Leave-on-Produkte gelten in manchen europäischen Ländern Richtwerte von rund 1 % Kampfer-Anteil.

Maßgeblich für Anwendungsdauer und Häufigkeit ist immer die Angabe auf der jeweiligen Produktverpackung.

Vorsicht und Wechselwirkungen

Der Wirkstoff ist ausschließlich zur äußerlichen Anwendung bestimmt; bei Einnahme oder Verschlucken größerer Mengen kann er ernsthaft toxisch wirken, bis hin zu Krampfanfällen. Produkte für Kinder unter 2 Jahren müssen laut EU-Kosmetikrecht frei von Kampfer sein.

Er gehört zu den deklarationspflichtigen Duftstoffallergenen der EU-Kosmetikverordnung. Nicht auf verletzter oder entzündeter Haut, in der Nähe der Augen oder Schleimhäute anwenden, und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Verwendet in diesen Produkten

Häufige Fragen zu Kampfer

Was macht Kampfer in einem Schmerzpflaster?

Der Wirkstoff wirkt auf der Haut als Counterirritant: Er löst ein Wärme- beziehungsweise Kältegefühl aus, das die Schmerzwahrnehmung überlagert, und wird traditionell mit einer durchblutungsfördernden Wirkung in Verbindung gebracht.

Ist Kampfer für Kinder sicher?

Nein, laut EU-Kosmetikrecht müssen Produkte für Kinder unter 2 Jahren frei davon sein. Bei Einnahme oder Verschlucken kann er ernsthaft toxisch wirken.

Kann Kampfer eine Allergie auslösen?

Er gehört zu den deklarationspflichtigen Duftstoffallergenen der EU-Kosmetikverordnung und muss deshalb auf der Verpackung separat ausgewiesen werden.

Wo darf ein kampferhaltiges Pflaster nicht angewendet werden?

Nicht auf verletzter oder entzündeter Haut, in der Nähe der Augen oder Schleimhäute. Bei Kindern unter 2 Jahren ist der Wirkstoff laut EU-Kosmetikrecht nicht zulässig.

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Bei bestehenden Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme vor der Anwendung ärztlichen Rat einholen.