Algenextrakt
Braunalgen-Extrakt (Kelp)
Was ist Braunalgen-Extrakt (Kelp)?
Kelp bezeichnet verschiedene Braunalgenarten, die von Natur aus Jod in unterschiedlicher, schwankender Konzentration enthalten und häufig als natürliche Jodquelle in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Die Algen wachsen vor allem in kühleren Küstengewässern und werden in manchen Regionen auch traditionell als Lebensmittel verzehrt. Für Nahrungsergänzungsmittel wird die getrocknete und meist pulverisierte Alge in Kapseln oder Tabletten abgefüllt.
Was die Forschung zeigt
Jod selbst besitzt mehrere von der EFSA zugelassene gesundheitsbezogene Angaben (u. a. Beitrag zu einer normalen Schilddrüsenfunktion, normalen Produktion von Schilddrüsenhormonen, normalem Energiestoffwechsel und normaler kognitiver Funktion, siehe Verordnung (EU) Nr. 432/2012). Diese Angaben setzen jedoch eine deklarierte, ausreichende Jodmenge mit Nährstoffbezugswert (NRV) voraus. Da der Jodgehalt in Kelp naturbedingt stark schwankt und in vielen Produkten nicht separat mit NRV ausgewiesen wird, kann die zugelassene Jod-Angabe nicht automatisch auf jedes kelphaltige Produkt übertragen werden, wenn diese Angabe auf dem Etikett fehlt.
Die oben zusammengefassten Studien sind allgemeine wissenschaftliche Literatur zu diesem Inhaltsstoff, keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe nach EU-Recht und kein Wirkversprechen für ein bestimmtes Produkt.
Braunalgen-Extrakt (Kelp): Dosierung und Einnahme
In Deutschland werden für Nahrungsergänzungsmittel meist Jodmengen von bis zu 100 µg pro empfohlener Tagesverzehrsmenge akzeptiert, für Präparate speziell für Schwangere bis zu 150 µg. Die EFSA sieht eine tägliche Gesamtzufuhr an Jod von bis zu 600 µg für Erwachsene aus allen Quellen als unbedenklich an. Handelsübliche Kelp-Tabletten enthalten je nach Produkt häufig zwischen 150 und 300 µg Jod pro Tablette. Da der natürliche Jodgehalt einzelner Algen stark schwankt, ist die auf der Verpackung deklarierte Menge wichtiger als eine allgemeine Einschätzung anhand der Algenmenge.
Vorsicht und Wechselwirkungen
Kelp kann große, unvorhersehbare Mengen Jod enthalten. Bei Schilddrüsenerkrankungen (insbesondere Schilddrüsenüberfunktion), Jodallergie oder gleichzeitiger Einnahme von Schilddrüsenmedikamenten sollte Kelp nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden. Bereits bei Dosen um 1.000 µg Jod täglich zeigten sich bei gesunden Personen laborchemisch nachweisbare Veränderungen der Schilddrüsenwerte (Anstieg von TSH, Abfall von T3). Braunalgen können außerdem, je nach Herkunftsgewässer, Schwermetalle aus ihrem marinen Lebensraum aufnehmen, weshalb geprüfte Produkte mit deklarierten Grenzwerten grundsätzlich vorzuziehen sind.
Verwendet in diesen Produkten
Häufige Fragen zu Braunalgen-Extrakt (Kelp)
Wie viel Jod aus Kelp ist unbedenklich?
In Deutschland werden für Nahrungsergänzungsmittel meist bis zu 100 µg Jod pro Tagesdosis akzeptiert, für Schwangere bis zu 150 µg. Die EFSA sieht eine tägliche Gesamtzufuhr von bis zu 600 µg für Erwachsene aus allen Quellen als unbedenklich an. Maßgeblich bleibt immer die genaue Dosierungsangabe auf der jeweiligen Verpackung.
Kann zu viel Jod aus Kelp der Schilddrüse schaden?
Bereits bei Dosen um 1.000 µg Jod täglich zeigten sich bei gesunden Personen laborchemisch nachweisbare Veränderungen der Schilddrüsenwerte. Bei bestehenden Schilddrüsenerkrankungen sollte Kelp deshalb nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden.
Sind Schwermetalle in Braunalgen ein Problem?
Braunalgen können Schwermetalle aus ihrem marinen Lebensraum aufnehmen. Produkte mit geprüften, deklarierten Grenzwerten für Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Quecksilber sind deshalb grundsätzlich vorzuziehen.
Gilt die zugelassene EU-Angabe zu Jod automatisch für jedes Kelp-Produkt?
Nein. Die Angabe setzt eine deklarierte, ausreichende Jodmenge mit Nährstoffbezugswert (NRV) auf dem Etikett voraus. Da der natürliche Jodgehalt in Kelp naturbedingt sehr stark schwankt, gilt die Angabe nur, wenn das jeweilige Produkt sie auf dem Etikett auch tatsächlich ausweist.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben (u. a. Jod) (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union)
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Bei bestehenden Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme vor der Anwendung ärztlichen Rat einholen.
